Bei mir als Fachanwältin für Strafrecht werden Sie von Anfang an bestens beraten und gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder beim Gericht effektiv verteidigt. Hierbei scheue ich auch nicht die – wenn nötig – offene Konfrontation mit der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht.
Dabei habe ich als Strafverteidigerin stets das Ziel, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen, damit Ihnen ein langwieriger und nervenzehrender Strafprozess möglichst erspart bleibt.
Idealerweise kontaktieren Sie mich deshalb unmittelbar, nachdem Sie eine Vorladung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder vom Gericht erhalten haben. Wird Ihnen durch das Strafgericht ein Dokument zugestellt, handelt es sich hierbei meist schon um die Anklageschrift oder den Strafbefehl. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass gegen den Strafbefehl noch binnen 2 Wochen ab Erhalt Einspruch eingelegt werden kann; wird nicht rechtzeitig gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt, wird dieser rechtskräftig.
Entscheidend für den gesamten Verlauf eines Strafverfahrens ist stets, sich niemals ohne anwaltlichen Rat eines Strafverteidigers zum Vorwurf zu äußern. Dem Beschuldigten steht insoweit immer ein Aussageverweigerungsrecht zu, da niemand gezwungen werden darf, sich selbst zu belasten.
Als Strafverteidigerin werde ich zunächst Akteneinsicht in die amtliche Ermittlungsakte nehmen und den Inhalt mit Ihnen besprechen. Durch die Akteneinsicht ist gewährleistet, dass Sie genau wissen, welche strafrechtlichen Vorwürfe gegen Sie erhoben werden und mit welchen Beweismitteln (z.B. Zeugen, Inaugenscheinnahme, Schriftstücke, Sachverständigengutachten etc.) diese Vorwürfe untermauert werden.
Erst wenn man genau weiß, auf was sich der strafrechtliche Vorwurf stützt, kann beurteilt werden, ob diese Beweise für eine Verurteilung ausreichend sind; gleichsam bespreche ich mit Ihnen möglicherweise vorhandene Gegenbeweise, die sodann durch mich als Strafverteidigerin dem strafrechtlichen Vorwurf entgegengehalten werden können. Oftmals erreiche ich somit einen Freispruch in der Hauptverhandlung oder bereits eine Einstellung im Ermittlungsverfahren.
Sollte es bereits zu einer Verurteilung gekommen sein, verteidige ich Sie auch in der Berufung und der Revision nachhaltig und effektiv. Auch hier kann noch ein Freispruch oder aber zumindest eine Reduzierung des Strafmaßes durch mich erreicht werden.
Auch wenn sich ein Freispruch oder eine Einstellung des Strafverfahrens nicht erreichen lässt, kann eine Strafmaßverteidigung durchaus existentiell sein. So werden bspw. Soldaten, Beamte oder Geschäftsführer entlassen, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden. Hier erreiche ich meist die entsprechende Reduzierung des Strafmaßes, sodass Sie keine beruflichen Nachteile zu befürchten haben.
Ich verteidige Sie in allen Bereichen des Strafrechts. Lediglich der Kernbereich des materiellen Strafrechtes ist im Strafgesetzbuch geregelt; daneben gibt es auch viele strafrechtliche Nebengesetze wie z.B. das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), Abgabenordnung (AO), Gewaltschutzgesetz (GewSchG), Wirtschaftsstrafgesetz (WiSt), Waffengesetz (WaffG) usw.
Zum formellen Strafrecht, gehört das Strafverfahrensrecht, welches das „Wie“ der Durchsetzung des materiellen Strafrechts beschreibt (Rechtsquellen hierfür sind vor allem die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz).
Ich bin in allen Bereichen des Strafrechts eine durchsetzungsstarke Expertin, die Sie im gesamten Strafverfahren effektiv verteidigt.
Lediglich beispielhaft sind im Nachfolgenden einige Bereiche / Delikte genannt, bei denen Sie durch mich kompetent und wirkungsvoll verteidigt werden:
Ebenso verteidige ich Sie im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (OWiG). Um Ihnen die Fahrerlaubnis zu erhalten, ein Fahrverbot oder eine Sperre zu vermeiden, sollten Sie mich daher so früh wie möglich kontaktieren. Diese strafrechtlichen Konsequenzen stehen immer im Raum, sobald Sie eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung (Blitzer) oder einen Rotlichtverstoß begangen haben. Hier kann ich die eingesetzten standardisierten Messverfahren überprüfen lassen und arbeite insoweit mit namhaften Sachverständigen zusammen.
Des Weiteren übernehme ich auch die Opferbetreuung als Nebenklagevertreterin für Geschädigte einer Straftat, die sich somit als Nebenkläger an einem Strafprozess beteiligen können (z.B. häusliche Gewalt, sexueller Missbrauch, Nachstellung sog. Stalking, Vertretung von Angehörigen / Hinterbliebenen nach Tötungsdelikten).
Durch meine langjährige Erfahrung und mein Expertenwissen im Strafrecht, im Familienrecht und im Arbeitsrecht sind Sie bei mir in den besten Händen.
Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt auf!