Wenn Sie einen Verkehrsunfall erlitten haben, überlassen Sie im eigenen Interesse nichts dem Zufall und beauftragen uns idealerweise umgehend mit der Unfallregulierung. Wir beziffern sowohl Ihre Sach- als auch Personenschäden schnell, präzise und umfassend und setzen Ihre Ansprüche konsequent gegenüber der Versicherung durch – notfalls auch vor Gericht.
Sie erhalten bei uns kurzfristig einen Termin, damit der Schaden schnellstmöglich dokumentiert wird.
Wir arbeiten mit namhaften Sachverständigen zusammen, sodass auch hierdurch gewährleistet ist, dass unverzüglich das zur Regulierung notwendige Sachverständigengutachten erstellt wird. Je nach Schadenshöhe ist auch ein Kostenvoranschlag einer Autowerkstatt ausreichend.
Einem juristischen Laien wird es in der Regel nicht gelingen gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung seine berechtigten Ansprüche durchzusetzen – meist will die Versicherung nicht (vollständig) zahlen oder verschleppt die Regulierung über Monate. Spätestens jetzt sollten Sie mich als Expertin auf dem Gebiet des Verkehrsrechts hinzuziehen.
Ich kenne alle „Tricks“ der Versicherungen und sorge dafür, dass Ihre berechtigten Ansprüche vollumfänglich reguliert werden.
Hierbei gilt: Hat der Unfallgegner den Unfall alleine verursacht, muss er nicht nur für alle Ihnen entstandenen Schäden haften, sondern er muss auch unsere Rechtsanwaltsgebühren übernehmen, denn diese sind Teil Ihres Schadens.
In der Erstberatung kläre ich Sie vollumfänglich auf, welche Möglichkeiten und Ansprüche Sie haben. Wichtige Entscheidungen müssen umgehend und korrekt getroffen werden, damit Sie nicht selbst ungewollt den Schaden vergrößern und somit nach der Rechtsprechung gegen Ihre eigenen „Schadensminderungspflichten“ verstoßen.
Ebenfalls muss in der Beratung besprochen werden, ob Sie einen Anspruch auf einen Mietwagen haben oder es z.B. sinnvoller für Sie ist, Nutzungsentschädigung geltend zu machen. Gleiches gilt für die Frage, ob für Sie die fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis oder die tatsächliche Reparatur günstiger ist. Häufig stellt sich auch die Frage, ob Sie Ihr Auto noch reparieren lassen dürfen trotz wirtschaftlichen Totalschadens.
Wurden Sie durch den Unfall verletzt, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Ihre Verletzungen durch ärztliche Atteste genau dokumentiert werden, damit ich für Sie das höchstmögliche Schmerzensgeld beanspruchen kann.
Am besten kontaktieren Sie uns bereits direkt nach Erhalt des Anhörungsbogens, damit so früh wie möglich berechtigte Einwendungen bereits gegenüber der Behörde geltend gemacht werden können.
Eine eigene von Ihnen abgegebene – vermeintlich entlastende – Einlassung kann ebenso schädlich sein wie den Anhörungsbogen einfach unbeachtet zu lassen oder kommentarlos zurückzusenden.
Wenn Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben, muss innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt Einspruch eingelegt werden, da er ansonsten rechtskräftig wird. Dies kann insbesondere dann, wenn auch ein – teilweise mehrmonatiges – Fahrverbot angeordnet wurde, existenzgefährdend sein.
Ich überprüfe sowohl den Bußgeldbescheid auf formelle Fehler als auch den zugrunde liegenden Vorwurf anhand des Akteninhalts. Fraglich ist daher, ob die Beweislage überhaupt einen Tatnachweis ergibt. Ebenso sind die unterschiedlichen polizeilichen Messverfahren und deren Schwachstellen im konkreten Einzelfall zu prüfen.
Wir arbeiten auch hier mit namhaften Sachverständigen zusammen, die mittels eines sogenannten „messtechnischen Sachverständigengutachtens“ gegebenenfalls vorhandene Fehler der Messung aufdecken.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird diese in der Regel die hierfür anfallenden Kosten übernehmen.
Selbst wenn sich der Ihnen gemachte Vorwurf bestätigen sollte, können wir dennoch durch geschicktes Verhandeln und Taktieren in vielen Fällen eine Einstellung des Verfahrens oder ein Absehen vom Fahrverbot erreichen; in anderen Fällen kann durch eine geplante Einspruchsrücknahme zumindest dafür gesorgt werden, dass Sie das Fahrverbot im für Sie „günstigsten Zeitpunkt“ (z.B. im Urlaub) antreten können.
Bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss droht Ihnen sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Gleiches gilt, sollten Ihnen Straftaten zur Last gelegt werden, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.
Auch hier können wir oftmals den Entzug der Fahrerlaubnis verhindern, indem eingewandt und nachgewiesen wird, dass Sie beispielsweise bei Cannabis den Konsum vom Fahren trennen oder bei Alkoholisierung durch Rückrechnung nachgewiesen werden kann, dass Sie noch nicht absolut fahruntüchtig waren.
Als Fachanwältin für Strafrecht mit zusätzlich absolviertem Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht erziele ich für Sie stets das bestmögliche Ergebnis.
Sollten Sie bereits Punkte im Fahrerlaubnisregister haben, gegen Sie ist bereits eine Sperrfrist verhangen worden oder Ihnen ist der Entzug der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit angedroht worden, sollten Sie keine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) beibringen, kann ich Ihnen die geeigneten Maßnahmen zum Punkteabbau, zur Sperrfristverkürzung oder zum Erhalt der Fahrerlaubnis aufzeigen.
Verkehrszivilrecht
Verkehrsordnungs-
widrigkeitenrecht
Verkehrsstrafrecht & Verkehrsverwaltungsrecht